Berufliche Qualifizierungen
für den Pfegebereich

Anerkannte Pflegehilfeausbildung

Pflegebasisqualifikationen
Betreuungskräfte
Ausbildung staatlich geprüfte Sozialassistenz
Ausbildung staatlich geprüfte Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Kranken- oder Altenpflege

Pflegebasisqualifikationen

bieten einen grundlegenden Einstieg in pflegerische Aufgaben. Pflegehilfskräfte unterstützen Pflegefachkräfte bei der Durchführung der Grundpflege und nehmen Serviceaufgaben wahr.

Pflegebasisqualifikationen haben meistens einen Umfang von ca. 200 Unterrichtsstunden, je nach Anbieter können sie aber auch länger dauern. Günstig ist, wenn ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung angeboten wird. Die berufliche Bildungsmaßnahme schließt i. d. R. mit einem Zertifikat ab.

Da es sich bei dem Pflegebasiskurs um keine anerkannte berufliche Ausbildung handelt, ist zwar ein Einsatz in der Pflege und/oder Betreuung möglich, jedoch besteht keine Berechtigung zum weiteren beruflichen Aufstieg.

Hinweis: Neuerungen in der Bundesgesetzgebung sehen vor, dass Personen, die in einem Umfang von mindestens zwei Jahren in Vollzeit in einer Pflegeeinrichtung im Bereich der Pflege oder Betreuung beschäftigt waren, über ein berufspsychologisches Gutachten der Bundesagentur für Arbeit und einer Kompetenzfeststellung durch eine Berufsfachschule für Altenpflege, die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege um ein Jahr verkürzen können.

Betreuungskräfte

nach § 87b SGB XI begleiten, aktivieren und unterstützen Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen im Alltag. Diese berufliche Qualifizierungsmaßnahme umfasst i.d.R. 160 Stunden und schließt mit einem Zertifikat ab.

Da es sich bei der Qualifizierung zur Betreuungskraft um keine anerkannte berufliche Ausbildung handelt, ist zwar ein Einsatz in der Betreuung und/oder Pflege möglich, jedoch besteht keine Berechtigung zum weiteren beruflichen Aufstieg.

Hinweis: Neuerungen in der Bundesgesetzgebung sehen vor, dass Personen, die in einem Umfang von mindestens zwei Jahren in Vollzeit in einer Pflegeeinrichtung im Bereich der Pflege oder Betreuung beschäftigt waren, über ein berufspsychologisches Gutachten der Bundesagentur für Arbeit und einer Kompetenzfeststellung durch eine Berufsfachschule für Altenpflege, die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege um ein Jahr verkürzen können.

Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/Pflege bzw. zum staatlich geprüften Sozialassistenten/Pflege

Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Pflege führen eigenständig die Grundpflege durch und unterstützen Fachkräfte bei der Pflege kranker und/oder alter Menschen.

Der in Berlin konzipierte zweijährige Ausbildungsgang bietet die Möglichkeit, Grundkenntnisse in der Pflege oder in einem anderen sozialen Beruf zu erwerben.

Eingangsbedingung: Berufsbildungsreife und gesundheitliche Eignung.

Ausbildung: Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Der berufsfachliche Unterricht wird durch allgemeinbildenden Unterricht ergänzt, so dass mit dem Berufsabschluss auch die erweiterte Berufsbildungsreife oder der mittlere Schulabschluss erworben werden kann. Während der Ausbildung ermöglichen zahlreiche Praktika Einblicke in verschiedene sozialpflegerische Bereiche.

Abschluss: Beendet wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung.

Anschlussfähigkeit: Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann eine um ein Jahr verkürzte Fachkraftausbildung in der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege angeschlossen werden.

Ausbildung zur staatlich geprüften Pflegehilfe

Die Ausbildung Staatlich geprüfte Pflegehilfe ist eine nach Berliner Landesrecht anerkannte Ausbildung, die sich an Frauen und Männer im Lebensalter von 25 Jahren plus richtet.

Zugangsvoraussetzung: Gesundheitliche Eignung, ohne Pflegevorerfahrung ein mindestens dreiwöchiges berufliches Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, Infektionsschutzbelehrung, Berufsbildungsreife oder einen anderen gleichwertigen Abschluss.
Ohne Schulabschluss oder ohne in Deutschland anerkannten Schulabschluss ist ein Zugang zur Ausbildung nach bestandener Eignungsprüfung möglich.
Migrantinnen oder Migranten ohne deutschen Schulabschluss benötigen als Nachweis für die Deutschkenntnisse den Abschluss eines Sprachkurses auf dem Niveau B 2.

Ausbildung: Die Ausbildung dauert 1,5 Jahre, der Einsatz in der Praxis und der theoretische Unterricht erfolgen im Wechsel.
In dem Ausbildungsgang Staatlich geprüfte Pflegehilfe erhalten Teilnehmende ohne Schulabschluss oder ohne anerkannten Schulabschluss zusätzlich berufsbezogenen allgemeinbildenden Unterricht.




Tätigkeitsbereich: Nach der Ausbildung führen Staatlich geprüfte Pflegehelferinnen und Staatlich geprüfte Pflegehelfer grundpflegerische Maßnahmen selbstständig durch. Ausgewählte Tätigkeiten der medizinischen Pflege können in Verantwortung einer Pflegefachkraft übernommen werden. Außerdem nehmen Staatlich geprüfte Pflegehelferinnen und Pflegehelfer Aufgaben der Betreuung und Unterstützung von alten Menschen wahr.

Abschluss: Beendet wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung. Teilnehmende ohne Schulabschluss erwerben gleichzeitig die allgemeine Berufsbildungsreife.

Anschlussfähigkeit: Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann eine um ein Jahr verkürzte Fachkraftausbildung in der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege angeschlossen werden.

Weitere Informationen und Anmeldung zur Ausbildung:

Oberstufenzentrum Gesundheit I
Schwyzer Str. 6/8
13349 Berlin
Tel. 453080 11
www.osz-gesundheit.de