Weiterbildung im Berufsalltag
Lehrtätigkeit in der Pflege
Weiterbildung zur Erweiterung der beruflichen Aufgabenfelder
Fortbildung zum beruflichen Aufstieg
Spezialisierung zur Fachaltenpflegerin/ zum Fachaltenpfleger
Studium

Weiterbildung im Berufsalltag

Die Umsetzung beruflicher Weiterbildung im hektischen und oft stressigen Berufsalltag ist nicht immer eine einfache Aufgabe. Auch nach der Ausbildung ist während der Berufstätigkeit eine dauerhafte Aktualisierung des eigenen Wissens notwendig. Dies stellt sicher, dass eine Pflegequalität nach den neusten Erkenntnissen anhaltend umgesetzt werden kann und eine eigene Stressbelastung durch unzureichendes fachliches Wissen vermieden wird. Die Pflegeeinrichtungen sind zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Die meisten bieten in regelmäßigen Abständen interne Weiterbildungen an. Darüber hinaus wird in Berlin auch eine breite Palette von Weiterbildungsmöglichkeiten von Bildungsträgern angeboten.

Bei der Auswahl kann die Personalleitung als auch die Berliner Bildungsberatung unterstützen. Die Übersicht aller Berliner Bildungsberatungsstellen findet sich unter www.bildungsberatung-berlin.de.

Einen Überblick über Fort- und Weiterbildungsangebote bietet die Berliner Weiterbildungsdatenbank www.wdb-berlin.de oder

Die Arbeitsagentur unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/.

Einen Überblick über finanzielle Fördermöglichkeiten erhält man unter www.foerderdatenbank.de.

Auch der „Förderwegweiser Pflege“ der auf Möglichkeiten der Unterstützung für Beschäftigte und Pflegeunternehmen durch Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung hinweist, kann hilfreich sein.

Lehrtätigkeit in der Pflege

Die/der Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Altenpflege übernimmt die Verantwortung für die praktische Ausbildung der Auszubildenden in der Altenpflege. Aufgabe der Praxisanleitung ist es, Lernprozesse zu initiieren und die Auszubildenden schrittweise entsprechend dem Ausbildungsplan an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen.

Die Ausbildung umfasst 200 Unterrichtsstunden und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Nach dem Abschluss eines entsprechenden Studiums kann eine umfassendere Lehrtätigkeit in der Pflege übernommen werden. Weitergehende Informationen dazu sind in der Rubrik Studium zu finden.

Weiterbildung zur Erweiterung der beruflichen Aufgabenfelder

Zur Erweiterung der beruflichen Aufgabenfelder zählen die Weiterbildungen zur/ zum Qualitäts- oder Hygienebeauftragten. Dadurch wird das berufliche Aufgabenfeld vergrößert. Qualitätsbeauftragte bewerten die Qualität pflegerischer und angrenzender Dienstleistungen, sichern diese und entwickeln sie weiter. Hygienebeauftragte wirken auf die Einhaltung von Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen in Pflegeeinrichtungen hin. Case-Managerinnen und Case-Manager beraten Menschen in komplexen Versorgungssituationen. Sie haben eine Lotsenfunktion inne und kennen sich umfassend im Gesundheits- und Sozialsystem aus.

Die Dauer dieser Weiterbildungen kann mehrere Monate betragen. Neben den klassischen Weiterbildungsveranstaltungen werden aber auch neue Lernformen wie E-Learning und Fernstudien angeboten.

Spezialisierung zur Fachaltenpflegerin bzw. zum Fachaltenpfleger

Eine Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung ist die Spezialisierung in einem pflegerischen Aufgabenfeld. Gängige Weiterbildungsmöglichkeiten sind beispielsweise zur Fachpflegerin oder Fachpfleger Gerontopsychiatrie, eine Spezialisierung auf die Pflege und Unterstützung von älteren Menschen mit psychischen und/oder dementiellen Erkrankungen. Fachaltenpflegerinnen / Fachaltenpfleger für Palliativ- und Hospizpflege ist speziell für die Pflege und Unterstützung von älteren, unheilbar erkrankten oder sterbenden Menschen ausgebildet. Fachaltenpflegerinnen/ Fachaltenpfleger für klinische Geriatrie und Rehabilitation unterstützen alte Menschen in den Phasen der Rehabilitation, besonders im neurologischen, internistisch-geriatrischen und orthopädisch-traumatologischen Bereich.

Die Bezeichnungen der Weiterbildungen sind, da es sich um landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildungen handelt, in den Bundesländern unterschiedlich, ebenso die Dauer der Lehrgänge. Zumeist dauern diese berufsbegleitend jedoch mehrere Jahre.

Fortbildung zum beruflichen Aufstieg

Berufliche Leitungs- und Verantwortungspositionen bestehen in der Pflege entweder als Wohnbereichsleitung, als Pflegedienstleitung (PDL) oder als Heimleitung. Wohnbereichsleitungen verantworten die Pflege von Bewohnerinnen und Bewohnern eines „Wohnbereichs“, den Personaleinsatz sowie die Arbeitsablaufgestaltung. Die PDL ist als „leitende Pflegefachkraft“ inhaltliche Fach- und Disziplinaraufsicht. Sie kümmert sich um die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen, um die Kooperation mit externen Dienstleistern (z.B. Ärzten, Apotheken, Fahrdiensten etc.) und ist weisungsbefugt gegenüber den Mitarbeitenden. Die Fortbildung zur PDL ist staatlich nach § 71 SGB XI geregelt. D.h. wer dieses Berufsziel anstrebt, sollte darauf achten, dass die Fortbildung nach den staatlichen Vorgaben umgesetzt wird.

Eingangsbedingung: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege und mehrjährige Berufspraxis.

Dauer: Berufsbegleitend, in der Regel 24 Monate.

Abschluss: Staatliche Anerkennung für Leitungsfunktionen in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen.

Studium

Es gibt verschiedene Studiengänge, die eine Spezialisierung und die Vertiefung des Wissens in verschiedenen Bereichen der Altenpflege ermöglichen.

Das Studium der Pflege- oder Medizinpädagogik zum Beispiel qualifiziert sowohl für eine Lehrtätigkeit als auch für Organisations- und Leitungsaufgaben in der Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften.

1. Pflege- und Medizinpädagogik

Eingangsvoraussetzungen: Hochschulzugangsberechtigung und für Pflegepädagogik eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf sowie mindestens zwei Jahre berufliche Tätigkeit. Der Studiengang Medizinpädagogik setzt den Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf voraus.

Abschluss: Das Studium kann mit einem Bachelor abgeschlossen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Master-Abschluss zu erwerben.

Beide Studiengänge werden berufsbegleitend, aber auch in Vollzeit angeboten.

Tätigkeitsfeld: Pflegepädagogen bilden in den Pflegeberufen aus und führen Weiterbildungen durch. Sie bereiten den Unterricht vor, erteilen diesen und entwickeln Lehrpläne sowie -programme. Medizinpädagogen sind zusätzlich in der Aus- und Weiterbildung von Ergotherapeuten, Logopäden und Fachkräften im medizinisch-technischen Bereich tätig.

In Pflegeeinrichtungen übernehmen Pflege- oder Medizinpädagogen z.B. Weiterbildungen, Öffentlichkeitsarbeit oder das Qualitätsmangement.

2. Bachelor of Nursing

In diesem Studiengang werden die Studierenden auf zukünftige Anforderungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung im nationalen und internationalen Kontext vorbereitet. Im Studium wird vertieftes Wissen in der Gesundheitsförderung zur Reduzierung von Gesundheitsgefährdungen erworben.

Eingangsvoraussetzungen: Allgemeine, fachgebundene oder Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege.

Abschluss: Bachelor of Arts (B. A.) Pflege

Tätigkeitsfeld: Leitungsfunktionen in der Pflege



3. Pflegewissenschaft

Die Pflegewissenschaften und die Gesundheitswissenschaften befassen sich mit den Auswirkungen von Krankheit, Behinderung und Gebrechen auf das alltägliche Leben der Menschen. Die möglichen Auswirkungen einer Pflege, die Interaktion zwischen Pflegepersonal und Patient und die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sind weitere Hauptthemen dieses Studiengangs.

Eingangsvoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss und abgeschlossene Ausbildung in der Alten- oder Gesundheits- und Krankenpflege oder Hochschulzugangsberechtigung.

Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)

Tätigkeitsfeld: Leitungsfunktionen in der Pflege

4. Pflegemanagement

Der Studiengang vermittelt berufliche Kompetenzen für Tätigkeitsfelder des Pflege- und Gesundheitsmanagements. Er qualifiziert für die Übernahme von Managementfunktionen und leitende Positionen.

Eingangsvoraussetzungen: Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung in der Pflege.

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.), ein Masterstudiengang kann angeschlossen werden.

Tätigkeitsfeld: Managementfunktion in Pflegeeinrichtungen z.B. Einrichtungsleitung.

5. Gerontopsychologie und Gerontologie

Gerontopsychologie und Gerontologie sind weitere Studiengänge, die auf eine Ausbildung in der Altenpflege aufbauen können. Für beide Studiengänge werden Vollzeit- aber auch Fernstudien als berufsbegleitende Variante angeboten.

Hinweis: Auch ohne Abitur ist Studieren möglich! In vielen Fällen ist gar berufliche Erfahrung in der Pflege Pflicht. Berufsausbildung und -erfahrung in einem Pflegeberuf ermöglichen eine Hochschulzugangsberechtigung. Ebenso werden Weiterbildungsabschlüsse mit gutem oder sehr gutem Ergebnis teilweise anerkannt.