Ausbildung zur staatlich geprüften Altenpflegerin/
zum staatlich geprüften Altenpfleger

Tätigkeitsbeschreibung
Eingangsbedingung
Ausbildung
Nachqualifizierung
Abschluss
Berufsfelder
Anschlussfähigkeit

Tätigkeitsbeschreibung

Die Altenpflegerin / Der Altenpfleger betreut und pflegt alte Menschen. Dazu gehört die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Beratung, psychosoziale Betreuung (z.B. Motivation zur Freizeitgestaltung) sowie die pflegerisch-medizinische Betreuung.

Die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft ist die Grundlage für eine weitere berufliche Entwicklung in der Pflegebranche.

Eingangsbedingung

Gesundheitliche Eignung, mittlerer Schulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife oder Berufsbildungsreife und einen Abschluss in einer anderweitigen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder Berufsbildungsreife und den anerkannten Abschluss einer Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflegehilfe.

Ausbildung

Der Ausbildungsvertrag muss mit einer Pflegeeinrichtung der Altenpflege abgeschlossen werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung. Der Unterricht erfolgt in einer kooperierenden Berufsfachschule für Altenpflege. Bei dieser liegt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung.

Die Ausbildung kann auch in Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden, dauert dann aber in der Regel vier Jahre. Ebenso ist es möglich, den Abschluss per Umschulung in drei Jahren zu erwerben. Die Agentur für Arbeit hält finanzielle Fördermöglichkeiten für eine berufsbegleitende Ausbildung oder Umschulung bereit. Dazu informieren die zuständige Arbeitsagentur bzw. das zuständige Jobcenter.

Ab 2020 wird in der Pflege nach dem Pflegeberufereformgesetz ausgebildet. Die Ausbildung dauert weiterhin drei Jahre und ist praxisorientiert. Eine Spezialisierung für Altenpflege kann im 3. Ausbildungsjahr gewählt werden.

Nachqualifizierung

dies bedeutet die Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse und Erfahrungen im Pflegeberuf. Eine Verkürzung der Ausbildung Altenpflege ist für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen- und pfleger, Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger um zwei Jahre und für staatlich anerkannte Pflegehelferinnen und -helfer um ein Jahr möglich.

Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab und berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Altenpflegerin / staatlich geprüfter Altenpfleger.

Ab 2020 schließt die Ausbildung in der Pflege mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ab.

Berufsfelder

Altenpflegerinnen / Altenpfleger sind in stationären Pflegeeinrichtungen, Teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeinrichtungen, Betreuten Wohneinrichtungen oder Service-Wohnen, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen tätig.

Anschlussfähigkeit

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der Altenpflege eröffnet sich ein breites Tätigkeitsfeld mit Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Weitere Informationen sind zu finden in der Rubrik: Beruf und Karriere